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Kostenerstattung

Gibt es Möglichkeiten der Kostenerstattung für

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Die Pflegeversicherung übernimmt nicht die Kosten für

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Dieser Service ist eine reine Privatleistung, die privat entlohnt werden muss.

Ist die Pflegeperson allerdings in eine Pflegestufe eingruppiert, kann eine Geldleistung für „selbst beschaffte Pflegehilfe“ in Anspruch genommen werden.

Zurzeit beträgt diese Leistung für:

Pflegestufe I 
Euro  205,00     (monatlich)
Pflegestufe II  
Euro  410,00     (monatlich)
Pflegestufe III Euro  665,00     (monatlich

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Ihre Krankenkasse bzw. Pflegekasse kann Ihnen genau erklären, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können.

In einigen Fällen, je nach den persönlichen Verhältnissen, ist ein Teil der Pflegekosten bei der Steuererklärung absetzbar. Genaue Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater.

Bis zu Euro 31,00 erhalten Sie z.B. für Verbandsmaterial, Inkontinenzmittel sowie Betteinlagen. Bitte sprechen Sie Ihre Krankenkasse bzw. Pflegekasse hierauf an.

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Gerne erteilen wir Ihnen kostenlos und unverbindlich nähere Informationen:

telefonTelefon:  04203-4459108

Mobil       0172-1668619

FAX:        04203-7851955

Über unser Kontaktformular können Sie uns auch erreichen. Gerne können Sie auch die Bedarfsanalyse (Fragebogen) ausfüllen.

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