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Steht die 24-Stunden-Pflege vor dem aus?

36.000 Euro. Das ist nicht nur in Bulgarien sehr viel Geld und entspricht ungefähr der Summe die einer bulgarischen 24-Stunden-Pflegekraft nachgezahlt werden musste. Die Bulgarin war in Deutschland als so genannte 24-Stunden-Pflegekraft tätig. Ein Begriff der sich zwar so eingebürgert hat aber normalerweise nicht wörtlich zu nehmen ist. Für die osteuropäische Pflegerin war es aber nach eigener Schilderung Alltag. Vor dem Landgericht Berlin-Brandenburg schilderte sie ihren tatsächlichen Arbeitszeiten. Bei einer 96-jährigen lebte sie in einer Seniorenwohnanlage und war eigenen Angaben zufolge jeden Tag von 6 bis spät abends im Einsatz. Selbst nachts musste sie ihre Türe offen lassen um gegebenenfalls Hilfe leisten zu können. Mit dem deutschen Arbeitsrecht unvereinbar! Die bulgarische 24-Stunden-Pflegerin hat geklagt und vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Recht bekommen. Sie bekommt 21 Arbeitsstunden täglich nachträglich ausgezahlt.

 

24 Stunden Pflege Frage

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

 

24-Stunden-Pflege vor dem aus?

Der Pflegebedarf einer pflegebedürftigen Person ist vorher schwer abzuschätzen. Geht der Fall an das Bundesarbeitsgericht und wird dort ebenfalls zugunsten der 24-Stunden-Pflegekraft entschieden, dann konnte hier ein ganzes Geschäftsmodell vor dem Aus stehen. Zu groß ist die Gefahr, dass weitere Pflegekräfte im Nachhinein Anspruch auf Zahlung der geleisteten Stunden geltend machen.

24-Stunden-Pflege weiterhin möglich

Die 24-Stunden-Pflege kann weiterhin legal betrieben werden, wenn für ausreichend Ruhezeiten und Freizeit gesorgt ist. Einen Rund um die Uhr Service wird es dann zwar so nicht geben denn die 24-Stunden-Pflege arbeitet dann nur noch so viel wie vertraglich vereinbart.


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